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Hinweise zur Entsorgung

Rücknahme von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

Hersteller und Händler sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte kostenfrei wieder zurückzunehmen und nach vorgegebenen Standards umweltverträglich zu entsorgen bzw. zu verwerten. Dies gilt für betreffende Produkte mit nachfolgender Kennzeichnung.

 


 = Symbol für getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten

 

 

Verbraucher/-innen dürfen Altgeräte mit dieser Kennzeichnung nicht über den Hausmüll entsorgen, sondern können diese bei den dafür vorgesehenen Sammelstellen innerhalb Ihrer Gemeinde bzw. bei den ÖRE (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) abgeben.

Verbraucher/-innen sind im Hinblick auf das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich.

Unsere Rücknahmeverpflichtung nach dem ElektroG wickeln wir über die Fa. Hellmann Process Management GmbH & Co. KG (HPM) und die Fa. DHL Paket GmbH (DHL) ab. HPM übernimmt für uns die Entsorgung und Verwertung der Altgeräte über die kommunalen Sammelstellen. Zum Erstellen eines DHL-Retouren Aufklebers für die Rücksendung Ihres Elektro- und Elektronik – Altgeräts benutzen Sie bitte unser DHL – Retouren-Portal. Unsere Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg. Nr. DE 14047296.

Altgeräteentsorgung über das DHL-Retouren-Portal

Kunden können beim Kauf eines neuen Elektro- und Elektronikgeräts bei der ELV Elektronik AG (ELV) ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, bei ELV zurückgeben.

Ferner können Altgeräte unabhängig vom Kauf eines neuen Geräts bei ELV zurückgegeben werden, die in keiner äußeren Abmessung größer sind als 25 cm. Bitte beachten Sie, dass nur haushaltsübliche Mengen zugelassen sind.

Kosten, die durch Sendungen entstehen, die den oben genannten Anforderungen nicht entsprechen, werden dem Absender in Rechnung gestellt.

ELV setzt darüber in Kenntnis, dass Sie dafür haften, wenn durch eingesandte Gegenstände, die nicht Elektroaltgeräte im Sinne des Elektrogesetzes sind, Folgeschäden und Kosten entstehen. Dies gilt insbesondere für eingesandte Gegenstände, die als besonders gefährlich anzusehen sind, wie beispielsweise - aber nicht ausschließlich- strahlende Gegenstände, infektiöse Materialien, Munition, Sprengkörper, Chemikalien.

Batteriegesetz – BattG

Verbraucher/-Innen sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet. Mit nachstehendem Zeichen versehene Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern sind einer getrennten Entsorgung zuzuführen.

 

= Batterien sind schadstoffhaltige Produkte und dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.

 

Verbraucher/-innen können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an unser Versandlager schicken oder dort abgeben.
Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe, wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden wiederverwendet.

Bedeutung chemischer Zeichen in Kennzeichnung:
Hg = Quecksilber; Cd = Cadmium; Pb = Blei

 

Verpackungsentsorgung

Die ELV Elektronik AG ist dem dualen Entsorgungssystem Landbell angeschlossen und kommt so den Verpflichtungen gemäß Verpackungsverordnung nach. ELV ist bei der zentralen Stelle (LUCID) unter der Nummer DE3027557350651 registriert.

Die ELV Elektronik AG unterstützt diese Ziele im Sinne unserer Umwelt ausdrücklich. Die Verpackungsverordnung bezweckt, die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Im Übrigen wird der Wiederverwendung von Verpackungen, der stofflichen Verwertung sowie den anderen Formen der Verwertung Vorrang vor der Beseitigung von Verpackungsabfällen eingeräumt.

Die ELV Elektronik AG unterstützt diese Ziele im Sinne unserer Umwelt ausdrücklich.

Verpackungsabfälle sind in erster Linie zu vermeiden; dies berücksichtigen wir für alle von uns selbst hergestellten Produkte mit dem ELV - Logo bereits bei der Auswahl der Materialen und dem Design der Verpackungen.

Für den privaten Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung gilt: Verkaufsverpackungen dürfen nicht im Restmüll (Mülltonne) entsorgt werden, sondern müssen über die bereits vorhandenen Sammelsysteme (z.B. Gelber Sack oder Papiertonne) gesammelt und entsorgt werden. Dazu gehören auch die Versandverpackungen von ELV.

Neben der Abgabe an den vielen Sammelstellen können Sie uns die von der ELV Elektronik AG an Sie gelieferten Versand- und Produktverpackungen weiterhin zurücksenden. Wir führen diese dann einer geeigneten Verwertung zu.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, senden Sie bitte eine eMail an info@elv.com

Die komplette Verpackungsverordnung finden Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).