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Heizungs- / Klimasteuerung

Kontrolle der AGB`s dringend nötig

Beiträge zu diesem Thema: 10

MAX! ARR-Bausatz Wandthermostat WT+

Artikel-Nr.: 130045

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Kontrolle der AGB`s dringend nötig
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14.05.2014, 16:36
Ich habe den Bausatz, wie bereits mehrere Thermostatbausätze, problemlos zusammengebaut und in Betrieb genommen. Nun ist mir (sprich meiner Frau, weil kalt im Zimmer!) aufgefallen, daß der interne Meßsensor, dessen gemessener Wert sich ja als Raumtemperatur anzeigen läßt, um fast 3 Grad nach oben von der tatsächlichen Temperatur abweicht. Abgesehen von dem negativen optischen Effekt einer falschen Temperaturanzeige arbeitet dann natürlich auch der Cube und die Thermostaten falsch. Man kann dies zwar durch einen Offset ausgleichen, korrekte Temperaturmessung würde ich jedoch als funktionell wichtig und unabdingbar für einen "Temperaturregler" voraussetzen, den Messfehler deshalb als Fehlfunktion oder Mangel ansehen. In einem Gespräch mit der Reklamationsabteilung wurde mir jedoch klar gemacht, daß man den Bausatz zurücknimmt, mir den Kaufpreis aber nur aus Kulanz erstattet. Ich denke, man sollte die Kunden dringend darauf hinweisen, daß man durch den Erwerb eines Bausatzes generell jeglicher Gewährleistung verlustig geht!
Ich bin auf die Stellungnahme gespannt!
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15.05.2014, 07:54
Wieso?
Auf jedem Bausatz steht doch groß drauf, daß mit Öffnen der Packung jeglicher Umtausch etc., ausgeschlossen ist!
Jetzt kann man immer noch zurückschicken, wenn man sich unsicher ist.

Schöner wäre es, wenn das zugegeben im Shop auch schon bei jedem Bausatz dabeistehen würde, denn mein 1. ELV Bausatz war dann doch ein gewisser AHA Effekt.

Aber im Prinzip sehe ich es verständlich, weil ich nicht wissen möchte, was an zerlöteten Platinen da so zurückkommen würde.

Immerhin: ELV ist kulant, das senkt das Risiko (und fördert so den Umsatz.)

In Deine Fall ist wohl der Sensor ein wenig aus der Toleranz, was wohl beim Sensorhersteller zu verantworten ist. Vielleicht schickt man Dir auch einfach einen neuen Sensorbauteil.
Ein Kluger kann sich leicht dumm stellen - umgekehrt wird es schwierig.
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15.05.2014, 16:27
Also Sorry, der Wandthermostatbausatz kam in einer Plastiktüte auf der jeder Hinweis über den Gewährleistungsausschluß fehlte.Rückgaberecht und Reklamation sind außerdem nun mal zwei völlig verschiedene Dinge! Ich will das Teil ja nicht zurücksenden, weil es mir nicht gefällt, sondern weil eine gravierende Fehlfunktion, die eindeutig nicht auf den Zusammenbau des Bausatzes zurückzuführen ist (der Sensor ist vorbestückt), vorliegt. Im Falle der Temperaturmessung habe ich im Forum auch Beiträge gefunden, die diesen Fehler bei Fertiggeräten beschreiben, wo dann anstandslos Umgetauscht wurde.Also ist es kein "Ist ja noch nie aufgetreten"-Fehler. Wenn das einzulötende Display Anzeigefehler hätte oder die Batteriespannungsversorgung nicht geht liegt ein Zusammenbau/Lötfehler wahrscheinlich nahe. Aber in diesem Fall?
Immerhin behauptet ELV von sich, der Anbieter mit dem umfangreichsten Bausatzsortiment in Europa zu sein! @rainmaker: Lies Dir mal die Zeilen unter Service/Premiumbausätze durch, dann verstehst Du, worauf ich hinauswill.
Grüße und Danke, daß Du Dich mit meinem Problem beschäftigt hast.
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16.05.2014, 14:53
Hallo weimoe01,
wir bedauern das das MAX! Wandthermostat WT+, ARR-Bausatz fehlerhaft war.
Selbstverständlich gibt es für Bausätze keinen grundsätzlichen Gewährleistungsausschluss. Die Bausätze werden im Prinzip wie Fertiggeräte „behandelt“. Defekte Produkte werden kostenlos ausgetauscht oder repariert. Sollten allerdings beim Aufbau des Bausatzes (Bauteile vertauscht/Kurzschlüsse eingebaut/Lötfehler, etc.) Fehler gemacht worden sein, bieten wir zur Instandsetzung einen kostengünstigen Reparaturservice an. Sollten durch fehlerhaften Aufbau des Bausatzes die Kosten der Reparatur den halben Komplett-Bausatzpreis übersteigen, erhalten die Kunden von uns einen Kostenvoranschlag. Ich kann Ihnen aber versichern, dass alle Mitarbeiter angehalten sind, stets kundenfreundlich handeln.

Der zusätzliche Aufkleber auf den verschweißten Bausätzenverpackungen, weist nur auf die Folgen bezüglich eines Widerrufs hin. Nachfolgend ein Auszug aus der AGB:
5.2 Widerrufsfolgen
….Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, muss er uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für die gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. …….
….. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind ….

Dies bedeutet, dass wir teilweise aufgebauten Bausätzen oder durch Aufbaufehler nicht funktionierende Bausätze nicht kostenlos zurücknehmen können. Dieses ist sicherlich auch verständlich, da wir bei geöffneten Bausatzverpackungen nicht sicherstellen können, ob noch alle Bauteile enthalten sind. Eine Kontrolle der Bausätze (auspacken und alle Bauteile zählen und Vollständigkeit überprüfen) bei geöffneter Verpackung ist betriebswirtschaftlich nicht möglich und wir könnten diese Rücklieferungen nur entsorgen. Durch den zusätzlichen Hinweis auf den Bausätzen (Aufkleber) weisen wir auf diese Besonderheit nochmals hin - die Rücksendung von Bausätzen (sofern die verschweißte Kunststoff-Verpackung nicht geöffnet wurde) ist für den Kunden kostenfrei.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Freude mit Ihrem Hobby und dem Zusammenbau von Bausätzen.
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16.05.2014, 18:58
Sehr geehrter Hr. Wiemers
Danke für Ihre ausführlichen Erläuterungen, welche trotz Allem für mich nicht hilfreich sind. Es geht um einem Funktionsmangel, welcher (nochmals der Hinweis) nicht am Zusammenbau liegt, sondern in einer Komponente einer vogefertigten Baugruppe. Ihre Mitarbeiterin hat mir am Telefon deutlich klar gemacht, daß ich keinen Anspruch auf Gewährleistung hätte, wollte auch meinen Argumenten nicht zuhören und mich statt dessen nur an die Technikabteilung weiterleiten, da ich Ihrer Meinung nach ein technisches Problem hätte. Das ich mein Geld nach Rücksendung (hoffentlich) aus Kulanz zurückbekomme ist zwar schön und Kundenfreundlich, löst aber nicht mein Problem, wie ich zu einem, zufriedenstellend funktionierenden Wandthermostaten komme, es sei denn ich kaufe mir ein Fertiggerät, bei dem übrigens dieser Fehler auch schon reklamiert wurde. Für mich stellt sich neben der Frage, ob ich überhaupt bei diesem System bleiben soll(ich hab gottseidank gerade erst angefangen), auch Die, ob ein Bausatz für ernsthafte Anwendungen überhaupt angeraten ist. Ein falscher Meßwert als Basis für eine Wohnraum- oder gar Haustemperaturregelung ist nun mal für mich nicht aktzeptabel. Sorry!
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19.05.2014, 15:03
Hallo weimoe01,

wir würden vorschlagen, dass Sie den vermeintlich defekten Bausatz erstmal zurücksenden und unser Reparaturservice sich ein Bild über den Wandthermostaten verschafft. Sollte die Ursache in der Tat auf einen fehlerhaftes Bauteil zurückzuführen sein, tauschen wir das Gerät natürlich gerne aus bzw. erstellen Ihnen, wenn gewünscht, eine Gutschrift über den Kaufpreis. Die Rücksendung kann kostenfrei mit dem der Rechnung beiliegenden Retourschein erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen euer Team der technischen Kundenbetreuung
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19.05.2014, 19:10
Ist schon unterwegs. Die Mühe mit der Überprüfung können Sie sich sparen. Ich will nur, wie vom Kundendienst am Telefon angeboten, mein Geld zurück. Ich habe mir anderweitig Wandthermostaten besorgt. Mit etwas Suche bekommt man nämlich Fertiggeräte zum Bausatzpreis und hat dann keine Probleme bei eventuellen Reklamationen.
Ich stelle mir übrigens ernsthaft die Frage, was ich beim Zusammenbau falsch gemacht haben könnte, wenn ein solcher Meßfehler auftritt?
Und Bitte keine Antworten für "Dummies", ich habe vor 35 Jahren Elektroniker gelernt und arbeite seitdem in diesem Fachbereich. Daher weiß ich in Etwa, was ich da zusammengelötet habe!
Danke.
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19.05.2014, 19:41
@weimoe01
ich verstehe das Problem nicht. Wieso soll man die AGBs "kontrollieren"?

Steht doch in den AGBs, dass der Bausatz eingesandt werden kann zwecks ueberpruefung. Wenn deine Behauptung, dass es sich um defektes Bauteil handelt bewahrheitet, wird es sicher von ELV getauscht - fertig.

Wo ist also das Problem?

- sparkie
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20.05.2014, 17:28
@ sparkie: Eventuell sollte man mal Alles lesen. Ich habe von der netten Dame am Kundendiensttelefon eindeutig die oben schon geschilderte Antwort bekommen und auch eine daraus resultierende Verfahrensweise angesagt bekommen. Und leider hat sich dazu bis jetzt, trotz vieler besserwisserischer und belehrender Antworten noch keiner geäußert. Es geht hier eigentlich nicht um den Fakt der Reklamation, welche ja läuft, sondern um den Umgang mit Kunden!
Also erst lesen und dann Vorträge halten. Danke.
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20.05.2014, 17:37
kapier ich nicht. Dir ist doch das Angebot gemacht worden entweder:

- den Kaufpreis zu erstatten, oder
- eine kostenlose Reparatur (im Falle deines Nichtverschuldens)

was willst du eigentlich mehr? Ich versteh' nicht wie du hier seitweise Prosa verfassen kannst, statt endlich auf eines der Angebote, die man dir sowieso schon macht einzugehen. Ich dividiere mich hier wieder raus:-)