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Autokameras

Ist die Videoaufnahme auch dokumentenecht?

Beiträge zu diesem Thema: 4

ACME CarCamOne 2011 inkl. Saugnapfhalterung

Artikel-Nr.: 097330

zum Produkt
Ist die Videoaufnahme auch dokumentenecht?
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29.06.2011, 16:34
Hallo zusammen

Ich habe mir die Kamera noch nicht zugelegt.
Weis jemand von Euch in welchem Videoformat oder Videoformaten die Kamera die Filme speichert?

Ist es ein spezielles dokumentenechtes Videoformat oder ein gewöhnliches wie avi oder mpeg-format?

Habe da so meine Zweifel ob im Ernstfall die Videoaufnahmen vor Gericht zugelassen sind.
Zur privaten Aufzeichnung der Fahrstrecke wäre die Kamera geeignet, allerdings kann ich da auch jede andere Videokamera oder Handy mit Videofunktion nutzen.

Bei der Sprachaufzeichnung ist z.B. das ATIS-Format dokumentenecht, da in mehreren Dateien abgelegt und nicht manipulibar.

Gruß Frank
Aw: Ist die Videoaufnahme auch dokumentenecht?
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01.07.2011, 19:16
Hallo duftfrank,

die Kamera "ACME CarCamOne 2011" verwendet das Videoformat "AVI".

Ob das Format "AVI" in einem Gerichtsverfahren zugelassen ist können wir Ihnen aus der Technischen Kundenbetreuung von ELV leider nicht beantworten.

Vielleicht kann Ihnen hier ein anderer User helfen.

Mit freundlichen Grüßen
Torsten Boekhoff (Technik)
Mit freundlichen Grüßen euer Team der technischen Kundenbetreuung
Aw: Ist die Videoaufnahme auch dokumentenecht?
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03.07.2011, 17:20
ich habe Zweifel, ob Aufnahmen aus privater Hand, egal, wie sie abgespeichert sind, überhaupt gerichtsverwertbar sind. Ich denke eher, dass dies dem Ermessenspielraum der jeweils damit befassten Behörde bzw. des Gerichts überlassen bleibt. Wenn Aufnahmen generell nicht gerichtsverwertbar wären, hätte der berühmte Knöllchen-Horst keine einzige Anzeige gegen Falschparker los werden können - alles, wie von ihm im TV vorgeführt, mit normaler DigiCam geschossen.
Also - versuch macht kluch...
Aw: Ist die Videoaufnahme auch dokumentenecht?
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09.10.2011, 14:02
Tonaufnahmen sind was anderes. Man kann sie mittels Schnitt manipulieren, allerdings ist das bei Videoaufnahmen nicht der Fall. Schnitte würde man aufgrund der Dynamik in der Bewegung des gefilmten geschehens sofort erkennen. Einzig die Tonspur lässt sich immer noch manipulieren, was aber bei einen eventuellen Unfall sowieso völlig unerheblich ist, da nicht die Tonspur sondern die Videoaufnahme ausschlaggebend ist.
Wie jedoch bereits geschrieben wurde, darf man ohne Einverständnis der Beteiligten höchstens Privataufnahmen der Fahrt machen, die Anwälte der gegnerischen Seite würden da ansetzen dass die Aufnahme des Unfallbeteiligten ohne sein Einverständnis gemacht, und dem Gericht vorgelegt wurden. Andererseits kann das die Wahrheitsfindungspflicht (In Deutschland/Österreich, denn un USA könnten sie das als Beweis entwerten) nicht verletzen. Der Richter müßte sich also die Aufnahme ansehen, allerdings nur wenn der Unfallgegner den Unfallhergang leugnet.
Bin allerdings kein Rechtsexperte.