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E-Mail von ELV-Info: Einverständnis benötigt – ELV Aktionserinnerungen

Beiträge zu diesem Thema: 6
E-Mail von ELV-Info: Einverständnis benötigt – ELV Aktionserinnerungen
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01.09.2012, 15:07
Ich habe heute eine merkwürdige E-Mail von ELV-Info mit einem Link erhalten.

Ich soll über den Link eine Einverständniserklärung abgeben um weiterhin an auslaufende Bonusaktionen erinnert werden zu dürfen.
Da gehen bei mir erstmal sämtliche Alarmglocken an, es könnte sich um Phishing handeln.

Ich denke es ist zwar eine seriöse E-Mail (genaue Absender-Adresse scheint plausibel),
aber ich werde den Teufel tun, den Link anzuklicken.
Daher ist meine Frage ob und wie man über die ELV-Homepage die Einverständniserklärung abgeben kann, da ich bis jetzt noch nichts Entsprechendes gefunden habe.

Ich hoffe, das solche E-Mails künftig anders aufgebaut werden, z.B. mit dem Verweis: Loggen sie sich auf der Homepage ein und machen dies und das...

P.S.
Das ist keine Paranoia, sondern es wäre nicht die erste Phishing-Mail die im Umlauf ist.
Wenn sich ein Verdacht bestätigt, leite ich solchen Mist auch sofort an die entsprechenden Rechtsabteilungen weiter.

Danke und Gruß
Andreas


Aw: E-Mail von ELV-Info: Einverständnis benötigt – ELV Aktionserinnerungen
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02.09.2012, 09:03
Ich kann Dich verstehen - ich wäre auch vorsichtig, wobei ich mir in dem Fall den Mailheader genau anschauen würde, um zu erkennen, ob nicht irgendwo versteckte, falsche Mailadressen enthalten sind.

Aber zur Frage: Im Rahmen jeder Bestellung kann man sich immer wieder für Aktionszusendungen/Newsletter anmelden und unabhängig davon gibts auf der Seite ganz oben "Shop - Karriere - NEWSLETTER..."

Da kommst auf http://www.elv.de/newsletter-journal.html und kannst Dich jederzeit immer wieder anmelden ;-) proaktiv ohne Phishing (solange die Seite keiner "hijacked":p).Was mich an der Seite stört, ist aber, sie ist NICHT verschlüsselt, und somit gehen meine Daten im KLARTEXT über die Leitung - nicht sehr professionell leider - aber verpflichtend ist ja nur die email, den Rest würd ich somit leer lassen, dann ists egal...
Ein Kluger kann sich leicht dumm stellen - umgekehrt wird es schwierig.
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02.09.2012, 15:24
Auch ich habe heute so eine Mail erhalten, aber schon zum zweiten Mal:

Am 10. Juli 2012 enthielt eine der bekannten Erinnerungs-Emails den Text (Zitat) "Aufgrund der Anpassung des Datenschutzgesetzes dürfen wir Ihnen diese E-Mails ab dem 01.09.2012 nur noch zusenden, wenn Sie dem Empfang zugestimmt haben.

Möchten Sie also weiterhin vor dem Verfall einer Gutschrift erinnert werden, können Sie unter folgendem Link Ihre Zustimmung dazu geben. Ihre Zustimmung ist in jedem Fall zweckgebunden und stellt keine Einwilligung zu grundsätzlicher Werbung per E-Mail dar. Weitere Informationen finden Sie direkt auf der Website.(Ende Zitat)


Ich habe seinerzeit die Prozedur ausgeführt, d.h. die Webseite ausgefüllt und den dann in einer zweite elv-Mail folgenden Link bestätigt.

Die Prozedur ist also OK und kein Phishing, aber ich frage mich:

    Muss man das jetzt vierteljährlich machen?

    Warum muss ich meine Daten noch mal (unverschlüsselt!) eingeben, ich bin doch offensichtlich mit der Email-Adresse bekannt? Das machen andere Firmen besser, mit einem Link der direkt zur email-Adresse zeigt. Meinetwegen könnte man noch einen "Captcha" anfordern.

Es wäre gut, wenn sich hier mal ein Verantwortlicher von elv zu Wort meldet.
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03.09.2012, 15:35
Hallo,

es handelt sich bei den angesprochenen E-Mails tatsächlich um ein Schreiben der ELV.

Hintergrund ist, dass am 01.09.2012 eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft getreten ist (oder genauer: Das Gesetz ist am 01.09.2009 in Kraft getreten, es gab jedoch eine Übergangsfrist, die nun abgelaufen ist). Diese Änderungen verschärfen die Gesetzeslage in verschiedenen Punkten. Konkret bedeutet dies z.B., dass wir E-Mails, in denen wir auf bald ablaufende Gutscheine aus unseren Print-Medien hinweisen, nur noch mit expliziter Einwilligung unserer Kunden verschicken dürfen.

Etwas kompliziert wird es dadurch, dass diese Einwilligung personenbezogen ist – sprich, wir müssen nicht nur eine Einwilligung für die E-Mail-Adresse vorliegen haben, sondern diese einer konkreten Person zuordnen können. Daher umfasst das Formular neben der Mailadresse auch den Namen und die Postanschrift:

https://www.elv.de/aktionserinnerungen.html

Um hier Missbrauch zu vermeiden, muss auch diese Zustimmung noch mit einem per E-Mail versandten Bestätigungslink verifiziert werden. Geschieht dies nicht, dürfen wir Ihnen als Kunden in Zukunft keine Aktionserinnerungen mehr zuschicken.

Eine Zustimmung ist natürlich nur einmalig nötig (und kann jederzeit widerrufen werden). Durch einen technischen Fehler wurden beim letzten Mal versehentlich einige Kunden zur Abgabe der Einwilligung aufgefordert, die diese bereits abgegeben hatten. Hierfür entschuldigen wir uns, das war so natürlich nicht gedacht. Da die Frist nun abgelaufen ist, erübrigen sich weitere E-Mails, in denen wir Sie um die Einwilligung zum Erhalt der Aktionserinnerungen bitten. Wer also entsprechende Aktionserinnerungen erhalten möchte, kann sich noch in dem Formular eintragen (sofern noch nicht geschehen).

Wir würden das ganze Verfahren gerne etwas weniger kompliziert halten, achten aber auch sehr genau darauf, die rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Daraus ergibt sich dieses stellenweise leider etwas „kundenunfreundliche“ Verfahren.

Ich hoffe, damit nun alle Fragen beantwortet zu haben – ansonsten stehe ich gerne Rede und Antwort.

Viele Grüße,

Heiner de Wendt
www.elv.de
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03.09.2012, 21:07
Hallo Herr de Wendt,
besten Dank für die ausführliche und kompetente Antwort, der Hintergrund ist nun soweit klar.

Allerdings verstehe ich den Thread-Eröffner gut: Ich bin in diesem Bereich (Netzsicherheit, Phishing etc) beruflich tätig und erzähle den Leuten immer, mehr als misstrauisch zu sein wenn ein Shop-Betreiber oder eine Bank per Email nach Daten fragt, die eigentlich schon vorliegen müssten (= eines von mehreren Phishing Merkmalen).

Immerhin enthält Ihre Aufforderungs-Email den elv Firmenkopf (den man fälschen könnte) und eine persönliche Anrede (schon nicht mehr so einfach für Spammer)...
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04.09.2012, 09:09
Hallo Carlo-G,

ein gesundes Misstrauen ist in diesem Bereich auf jeden Fall gut. Insofern kann ich nur bekräftigen, im Zweifel bei unserem Kundenservice oder einfach hier im Forum nachzufragen. Es gab durchaus auch schon Fälle, in denen Kunden tatsächliche Phishing-Mails gemeldet haben.

Viele Grüße,

Heiner de Wendt
www.elv.de